Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R-Trade GmbH, Twin Tower, Wienerbergstrasse 11/ 12A, 1100 Wien, Österreich, office@autosock.co.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

1.1 Ist der Kunde Unternehmer gem. §1 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

1.2 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
R-Trade GmbH
Twin Tower
Wienerbergstrasse 11/ 12A
A-1100 Wien
office@autosock.co.at 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

1.3 Hinweise für eine möglichst reibunglose Rücksendung

Bitte schicken Sie die/ den Artikel nach Möglichkeit vollständig in der Originalverpackung an uns zurück. Benutzen Sie bitte den Rücksendeschein (bitte Rücksendegrund eintragen) und legen Sie ihn dem Paket bei. Die Nutzung des Rücksendescheins sowie der Originalverpackung ist kein "Muss", also keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihres Rechts, vereinfacht und sichert für uns aber die Abwicklung. Missbräuchliche Nutzung der Rücksendemöglichkeit verursachen Kosten. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird seitens der R-Trade GmbH ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör fehlt, und/oder Verpackungen so beschädigt sind, dass die Ware unverkäuflich wird. Die Übernahme der Warenlieferung durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Um Transportschäden an der Ware oder Verlust der Ware zu vermeiden, sind die Waren ordnungsgemäß verpackt und korrekt adressiert zurückzusenden. Die Rücksendeadresse und Ihre Absenderdaten sind auf unserem Rücksendeschein bereits angedruckt. Benutzen Sie unseren Rücksendeschein nicht, vermerken Sie Ihre Absenderdaten am Paket und senden Sie die Ware bitte an unsere Lageradresse:

GG2 Fahrzeugtechnik GmbH
zH: R-Trade GmbH
Bahnhofstrasse 7
8401 Kalsdorf bei Graz
Österreich


Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware vereinbarungsgemäß zu tragen.

1.4 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

a) Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
d) Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
e) Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
f) Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
g) alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
h) Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
i) Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
j) Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
k) die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Bestätigung nach § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat,
l) dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.

Die legale Alternative zu Schneeketten

AutoSock für Pkw rechtlich anerkannte Schneekettenalternative in der Europäischen Union und Schweiz (ausgenommen ÖSTERREICH)

AutoSock ist das weltweit erste Produkt, das nach der neuen europäischen Norm EN16662-1: 2020 zertifiziert wurde. Gemäß EU-Verfahren wurde der Standard in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, der Schweiz, Serbien und der Türkei als nationaler Standard umgesetzt. Somit kann AutoSock für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Bruttogewicht von weniger als 3,5 t von nun an rechtlich legal verwendet werden, wenn innerhalb der gesamten EU (ausgenommen Österreich) Schneeketten vorgeschrieben sind. Seit Oktober 2020 ist AutoSock auch in der Schweiz als Alternative zurSchneekette zugelassen.